Das Patientenwohl im Mittelpunkt unserer täglichen Arbeit

Der Gedanke, sich den demografischen Entwicklungen auch auf zahnmedizinischem Gebiet zu stellen, kam einem Berliner Zahntechniklabor zusammen mit einer Gruppe Zahnärzte im Herbst 2011. Sie fühlen sich in ihren Zielen auch durch den Beschluss des Bundestages im Juni 2012 bestärkt, in dem vermehrt Vereinbarungen und Kooperationen zwischen Einrichtungen für Senioren und Ärzten / Zahnärzten gefordert werden.

Dieser Forderung ist die Bundeszahnärztliche Vereinigung nachgekommen und hat ihre Landeszahnärztekammer Musterverträge empfohlen. Diese Verträge sind seit dem 01.04.2014 rechtskräftig. Jedes Wohn-/Pflegeheim ist angehalten, zum Wohle seiner Bewohner und zur Steigerung der Qualität der zahnärztlichen Versorgung, diese Verträge mit dem behandelnden Zahnarzt einzugehen.

Die ZB lebt diese Empfehlung seit Oktober 2011, noch bevor diese Regelung getroffen wurde, und fühlt sich als Vorreiter in Berlin in der Betreuung der Bewohner in Seniorenwohneinrichtungen.